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Leistung
Fachkraft für Arbeitssicherheit in OWL
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei, Gefährdungen zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und Ihre Pflichten im Arbeitsschutz sicher zu erfüllen.

Unser Angebot
Das übernehmen wir für Sie.
- Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Protokoll und Maßnahmenplan
- Unterweisungen der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG)
- Organisation und Teilnahme an ASA-Sitzungen (§ 11 ASiG)
- Beratung zu Arbeitsmitteln, Schutzausrüstung und Betriebsanweisungen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen
Gut zu wissen
Rechtlicher Rahmen
Die sicherheitstechnische Betreuung ist für jeden Betrieb mit Beschäftigten Pflicht. Wir übernehmen sie als externer Dienstleister – abgestimmt mit der betriebsärztlichen Betreuung.
ASiGArbSchGDGUV Vorschrift 1DGUV Vorschrift 2BetrSichV
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Das ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten, neben dem Betriebsarzt auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe als externer Dienstleister.
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und bei Änderungen fortgeschrieben werden. Wir erstellen sie gemeinsam mit Ihnen und halten sie aktuell.
Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Jugendliche müssen mindestens halbjährlich unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.
Was ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, der mindestens einmal im Vierteljahr tagt (§ 11 ASiG). Dort beraten Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.