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Leistung
Betriebsarzt und Arbeitsmedizin in OWL
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – von der arbeitsmedizinischen Vorsorge bis zur Beratung Ihrer Führungskräfte.

Unser Angebot
Das übernehmen wir für Sie.
- Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV
- Eignungs-, Einstellungs- und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzgestaltung
- Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
- Impfangebote im Betrieb, zum Beispiel die Grippeschutzimpfung
- Ärztliche Unterstützung bei Wiedereingliederung und BEM
Gut zu wissen
Rechtlicher Rahmen
Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss einen Betriebsarzt bestellen. Wie viele Betreuungsstunden Ihr Betrieb braucht, richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Branche – wir berechnen das für Sie.
ASiGArbMedVVDGUV Vorschrift 2JArbSchG
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Braucht jeder Betrieb einen Betriebsarzt?
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Der Umfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, also nach Mitarbeiterzahl und Branche. Kleinere Betriebe können je nach Berufsgenossenschaft auch eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Die Pflichtvorsorge muss vor bestimmten gefährdenden Tätigkeiten stattfinden, sonst dürfen Beschäftigte diese nicht ausüben. Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Die Wunschvorsorge können Beschäftigte selbst verlangen, wenn ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit möglich ist. Geregelt ist das in der ArbMedVV.
Erfährt der Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse?
Nein. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält nur eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und dem nächsten Termin – ohne medizinische Inhalte.
Ist die Vorsorge eine Eignungsuntersuchung?
Nein. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten. Eignungsuntersuchungen, etwa für Fahr- oder Steuertätigkeiten, haben eine eigene Rechtsgrundlage und werden gesondert vereinbart.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Am schnellsten über unsere Online-Terminbuchung. Sie können uns aber auch anrufen oder eine E-Mail an den gewünschten Standort schreiben.