← Alle Leistungen
Leistung

Arbeitshygiene für Betriebe in OWL

Gesunde Arbeitsbedingungen beginnen bei Luft, Licht und Lärm. Wir bewerten die Einflüsse am Arbeitsplatz und zeigen, welche Schutzmaßnahmen wirklich helfen.

Messung der Luftqualität am Arbeitsplatz im Rahmen der Arbeitshygiene
Canva-Bild: arbeitshygiene.jpg
Unser Angebot

Das übernehmen wir für Sie.

  • Beurteilung von Gefahrstoffen und Tätigkeiten nach GefStoffV
  • Bewertung von Staub-, Lärm- und Vibrationsbelastungen
  • Raumklima, Lüftung und Beleuchtung nach Arbeitsstättenverordnung
  • Hautschutz- und Hygienepläne
  • Bewertung vorhandener Messergebnisse und Empfehlung, wo Messungen nötig sind
  • Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Gut zu wissen

Rechtlicher Rahmen

Arbeitshygiene ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Wir bringen die Ergebnisse direkt in Ihre Dokumentation und in die betriebsärztliche Betreuung ein.

GefStoffVLärmVibrationsArbSchVArbStättVASR
Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was versteht man unter Arbeitshygiene?
Arbeitshygiene befasst sich mit Einflüssen am Arbeitsplatz, die langfristig die Gesundheit beeinträchtigen können – zum Beispiel Gefahrstoffe, Staub, Lärm, Vibrationen, Raumklima und Beleuchtung. Ziel ist, diese Belastungen zu erkennen und so weit wie möglich zu verringern.
Wann sind Messungen notwendig?
Immer dann, wenn sich nicht anders sicher beurteilen lässt, ob Grenzwerte eingehalten werden – etwa bei Gefahrstoffen in der Luft oder bei Lärm. Wir prüfen, ob vorhandene Daten ausreichen oder ob gemessen werden sollte.
Was bedeutet das STOP-Prinzip?
Es legt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen fest: zuerst Substitution (gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzen), dann technische, danach organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen wie Schutzausrüstung.
Ab wann ist Hautschutz ein Thema für die Vorsorge?
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich muss der Arbeitgeber eine Vorsorge anbieten, ab mehr als vier Stunden ist sie Pflicht. Ein Hautschutzplan hilft, Hautschäden vorzubeugen.
Gehört Arbeitshygiene zur Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Gefahrstoffe, Lärm, Klima und Beleuchtung sind feste Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung. Wir bringen die Ergebnisse direkt in Ihre Dokumentation ein.